Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen 

1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Bamboo Health Care, Zur Herrenmühle 2, D-79356 Eichstetten gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend: Kunde).
(2) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, sofern es sich um Rechtsgeschäfte gleicher oder verwandter Art handelt.
(3) Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.


2. Angebot und Vertragsschluss
(1) Unsere (online) Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrück-lich als verbindlich bezeichnet haben.
(2) Ein Vertrag mit uns kommt durch Bestellung des Kunden, welche als Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu qualifizieren ist, und durch Auslieferung der Ware (Annahme des Vertragsangebots) zustande. Die durch uns versendete Auftragsbestätigung bestätigt dem Kunden lediglich den Eingang seiner Bestellung, sie stellt keine Annahmeerklärung dar.


3. Leistung und Lieferung
(1) Unsere Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbst-belieferung, es sei denn, die unrichtige oder verspätete Selbstbelieferung ist von uns zu vertreten.
(2) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen nur dann berechtigt, wenn diese für den Kunden nach dem Vertragszweck von Interesse sind und dem Kunden dadurch kein erheblicher Mehraufwand entsteht.
(3) Angaben zu Lieferzeiten sind annähernd, sofern nichts anderes mit dem Kunden vereinbart ist. Lieferfristen beginnen erst nach vollständiger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten und setzen die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
(4) Gerät der Kunde mit dem Abruf, der Annahme oder der Abholung der Ware in Verzug, sind wir berechtigt, Ersatz des uns entstandenen Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
(5) Auf Anfrage kann widerruflich ein beschränktes Nutzungsrecht für Produktbilder eingeräumt werden. Die Nutzungsbedingungen werden dem Kunden gesondert mitgeteilt. Im Übrigen sind alle Produktbilder und „Markensymbole“ urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne Erlaubnis nicht verwendet werden.


4. Preise und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Lieferung aktuellen Apothekeneinkaufspreise. Die Preise verstehen sich ab Lager und sind netto Preise, etwaige Fracht- und Transportkosten sowie die jeweils geltende Umsatzsteuer sind nicht enthalten.
(2) Bis zu einem Bestellwert von 95,00 EUR netto (nach Gewährung eines eventuellen Rabatts) pro Bestellung berechnen wir eine Porto- und Verpackungspauschale von 4,95 €.
(3) Unsere Rechnungen sind – soweit nichts Abweichendes vereinbart oder auf der Rechnung vermerkt – 14 Tage ab Rechnungsdatum und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Soweit der Kunde uns ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt, ziehen wir die entsprechenden Rechnungsbeträge mittels dieses SEPA-Lastschrift-Mandats nach einer Ankündigung von 14 Kalendertagen vom angegebenen Konto ein. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seines Kontos unverzüglich anzuzeigen und ggf. ein neues SEPA-Lastschrift-Mandat zu erteilen.
(5) Der Kunde kann gegen unsere Forderungen nur mit unbestrittenen, von uns anerkannten und rechtskräftig festgestellten Forderungen oder mit Forderungen, die im Gegenseitigkeitsverhältnis zu unserer Forderung stehen, aufrechnen.
(6) Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(7) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.


5. Lieferung und Gefahrübergang
(1) Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt.
(2) Die Versendung wird von uns immer mit Sendungsverfolgung angewiesen. Soweit der Kunde dies nicht möchte, kann er dem mit der Bestellung widersprechen. Wir weisen darauf hin, dass wir ggf. personenbezogene Daten in Form einer personalisierten E-Mail-Adresse an das Versandunternehmen weitergeben. Wir verweisen auf unsere Datenschutzhinweise: Datenschutz | Bamboo Health Care GmbH
(3) Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Lieferbereitschaft auf ihn über.


6. Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur endgültigen Bezahlung sämtlicher auf der Grundlage der Geschäftsverbindung entstandenen und entstehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware). Bei mehreren Forderungen oder laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Saldoforderung, auch wenn einzelne Warenlieferungen bereits bezahlt sind.
(2) Im Falle vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, z.B. Zahlungsverzug, haben wir nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nehmen wir die Vorbehaltsware zurück, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware nach Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten ist der Verwertungserlös mit den uns vom Kunden geschuldeten Beträgen zu verrechnen.
(3) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbes. Pfändungen, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.


7. Untersuchungs- und Rügeobliegenheit
(1) Der Kunde ist verpflichtet die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch uns, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich (spätestens innerhalb von 7 Tagen) Anzeige zu machen.
(2) Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
(3) Im Übrigen gilt § 377 HGB.


8. Gewährleistung
(1) Bei Verletzung einer Vertragspflicht stehen dem Kunden uns gegenüber die gesetzlichen Rechte nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu.
(2) Dem Kunden stehen Gewährleistungsansprüche nur zu, wenn er seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist.
(3) Bei berechtigter und fristgerechter Mangelrüge hat der Kunde während des Gewährleistungszeitraums einen Anspruch auf Nacherfüllung; hinsichtlich der Art der Nacherfüllung – Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache – steht uns das Wahlrecht zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder sind für den Kunden weitere Nacherfüllungsversuche unzumutbar, so ist der Kunde zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(4) Wird der Kunde von seinem Abnehmer oder einem Verbraucher wegen eines Mangels der gelieferten Ware, der bereits bei Gefahrübergang vorhanden war oder von einem Verbraucher als Endabnehmer reklamiert wurde, in Anspruch genommen, bleiben die gesetzlichen Rückgriffsansprüche des Kunden gegenüber uns nach §§ 478, 479 BGB unberührt.
(5) Schadensersatzansprüche zu den in Ziffer 9 geregelten Bedingungen wegen eines Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigern. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den in Ziffer 9 geregelten Bedingungen bleibt davon unberührt.
(6) Ansprüche gegen uns wegen Mängeln stehen nur dem Kunden zu und sind nicht abtretbar.
(7) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz beispielsweise gemäß 478, 479 BGB (Lieferantenregress) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.


9. Haftung
(1) Wir haften für entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte.
(2) Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
(3) Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.


10. Weiterverkauf/Warenabgabe
Die gekaufte Ware darf nur in der unveränderten Originalverpackung angeboten, verkauft oder abge-geben werden. Ein Einzelverkauf von Teilmengen beziehungsweise Teilen einer Klinikpackung ist unzulässig.


11. Erfüllungsort/Gerichtsstand/Anwendbares Recht
(1) Erfüllungsort für sämtliche Lieferverpflichtungen unsererseits und für die sonstigen Vertragsverpflichtungen beider Parteien ist 79356 Eichstetten.
(2) Dieser Vertrag und diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Verweisungen auf andere Rechtsordnungen und internationale Verträge. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
(3) Bei allen sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Freiburg im Breisgau Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen.